Patientenverfügung
Eine schwerwiegende Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass die eigenen Wünsche bezüglich der anstehenden medizinischen Behandlung nicht geäußert werden können.
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Vorstellungen eindeutig und verbindlich festgelegt werden. Ärzte, Therapeuten und medizinisches Fachpersonal sind durch dieses Dokument an Ihre Weisungen gebunden. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht für die Person Ihres Vertrauens auszustellen. Diese wird dann im Falle einer schwierigen Erkrankung Ihre Interessen vertreten.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber und bei Unklarheiten auch mit einem Rechtsanwalt.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie hierzu erste wichtige Informationen und Downloads, auch zu den Formvorschriften.